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E-Rechnung empfangen – So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor

Ab Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, um den Vorsteuerabzug zu sichern. Lesen Sie, wie Sie die Umstellung erfolgreich gestalten.

29. Oktober 2024
7 Min. Lesezeit
E-Rechnung empfangen und verarbeiten

Für eilige Leser

  • E-Rechnung empfangen ab 2025: Ab Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich sowie solche, die mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland zusammenarbeiten, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, um den Vorsteuerabzug sicherzustellen.
  • Technische Anforderungen leicht gemacht: Unternehmen benötigen mindestens ein E-Mail-Postfach, um E-Rechnungen zu empfangen, und eine Softwarelösung, um die Anforderungen des Bundesfinanzministeriums sowie eine automatisierte Verarbeitung und Archivierung sicherzustellen.
  • Vorbereitung zahlt sich aus: Frühzeitige Umstellung auf E-Rechnungssysteme verhindert Medienbrüche, ermöglicht eine nahtlose Integration in bestehende Systeme und gewährleistet die GoBD-konforme Archivierung der Rechnungen.
  • Effizienz und Nachhaltigkeit steigern: E-Rechnungen automatisieren Prozesse, minimieren Fehlerquellen und sparen Zeit, was sowohl die Effizienz erhöht als auch Ressourcen schont, wodurch die Umweltbelastung reduziert wird.

Die Pflicht zur Erstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) in einem strukturierten Format tritt ab 2025 in Kraft und stellt für Unternehmen eine wesentliche Veränderung im Rechnungswesen dar. Besonders Rechnungsempfänger müssen sich rechtzeitig auf diese Neuerungen vorbereiten, um ihre Prozesse den gesetzlichen Anforderungen anzupassen und keine Nachteile beim Vorsteuerabzug zu erleiden. In unserem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen jeder Größe, also auch für Kleinunternehmer. Eine Ablehnung ist nicht möglich, wenn der Rechnungssteller eine E-Rechnung übermitteln möchte. Unternehmen müssen sich also auf die elektronische Rechnungsstellung einstellen und sicherstellen, dass sie diese empfangen und verarbeiten können.

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt im Zuge des Wachstumschancengesetzes und betrifft vor allem Rechnungen im B2B-Bereich. Elektronische Rechnungen werden in standardisierten, strukturierten Formaten wie dem ZUGFeRD-Format oder als XRechnung übermittelt, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen müssen. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten und vereinfachen den gesamten Rechnungsprozess. Weitere Informationen zu den elektronischen Rechnungsformaten finden Sie in diesem Blog-Beitrag.

Mindestanforderungen für den Empfang

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die technischen Anforderungen an den Empfang von E-Rechnungen bewusst niedrig gehalten, um Unternehmen die Umstellung bis 2028 zu erleichtern. Grundsätzlich genügt ein E-Mail-Postfach, um elektronische Rechnungen zu empfangen. Die E-Rechnung kann dann in Formaten wie der XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden.

Dennoch sollten Unternehmen sicherstellen, dass die empfangenen E-Rechnungen nicht nur korrekt empfangen, sondern auch weiterverarbeitet und revisionssicher archiviert werden können. Für eine reibungslose Integration in den Buchhaltungs- oder ERP-Systemen wird empfohlen, die Rechnungsdaten automatisch in die bestehenden Systeme zu übernehmen, um Medienbrüche zu vermeiden. Eine revisionssichere Archivierung der elektronischen Rechnungen ist zwingend erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) zu entsprechen.

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Müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen?

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, sofern sie mit öffentlichen Auftraggebern Geschäfte machen und somit Rechnungen an Behörden stellen. Diese Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung und -empfang geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zurück. Die Regelungen zielen darauf ab, den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu digitalisieren, die Effizienz zu steigern und Verwaltungskosten zu senken.

Regelungen und Pflichten im Überblick

Öffentliche Auftraggeber: Seit dem 27. November 2020 sind alle Bundesbehörden und -institutionen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet, dass Unternehmen, die eine Geschäftsbeziehung mit dem Bund haben, elektronische Rechnungen über das Portal des Bundes (ZRE oder OZG-RE) einreichen müssen.

Unternehmen als Lieferanten öffentlicher Auftraggeber: Unternehmen, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten, müssen Rechnungen in einem vorgeschriebenen Format einreichen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1). Diese Formate sind strukturiert und maschinenlesbar, was eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Private Unternehmen ohne Geschäftsbeziehungen zur öffentlichen Hand: Für Unternehmen, die ausschließlich privatwirtschaftliche Geschäfte abwickeln, gibt es aktuell keine gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen oder zu versenden. Allerdings wird der digitale Rechnungsverkehr zunehmend zur Norm, da viele Unternehmen die Effizienzvorteile nutzen möchten.

Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt vor allem für Unternehmen, die Rechnungen an den Bund und andere öffentliche Auftraggeber stellen. Private Unternehmen sind (noch) nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Rechnungen zu empfangen.

Vorsteuerabzug nur noch mit E-Rechnung

Ab 2025 wird der Vorsteuerabzug nur noch mit einer E-Rechnung möglich sein. Rechnungen in Papierform oder als PDF ohne strukturiertes Format sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Sie für den Vorsteuerabzug eine elektronische Rechnung in einem gültigen, strukturierten Format benötigen.

Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Lieferanten darauf ansprechen, wann diese auf E-Rechnungen umstellen, und sicherstellen, dass sie selbst in der Lage sind, diese zu empfangen. Unternehmen, die weiterhin auf Papierrechnungen oder unstrukturierte PDFs setzen, laufen Gefahr, den Vorsteuerabzug zu verlieren.

E-Rechnungspflicht: So bereiten Sie sich vor

Auch wenn die Einführung der E-Rechnungspflicht erst ab 2025 eingeführt wird, sollten Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Folgende Schritte sind dabei essenziell:

  • Richten Sie ein E-Mail-Postfach ein, um E-Rechnungen zu empfangen und informieren Sie frühzeitig Ihre Lieferanten.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Software-Anbieter nach etwaigen Updates oder Erweiterungen zur Unterstützung der neuen Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software den Import und die Verarbeitung in einem strukturierten elektronischen Format unterstützt.
  • Zudem sollte Ihre Lösung eine revisionssichere Archivierung ermöglichen, die den Anforderungen der GoBD vollumfänglich gerecht wird.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der elektronischen Rechnungsstellung und der korrekten Verarbeitung der Rechnungsdaten.

Durch diese Maßnahmen können Sie die Vorteile der Digitalisierung optimal nutzen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben der E-Rechnungspflicht ab 2025 erfüllen.

Vorteile der E-Rechnung

Auch wenn die Einführung der E-Rechnung für viele Unternehmen zunächst eine Umstellung bedeutet, bietet sie erhebliche Vorteile. Die standardisierte Übermittlung der Rechnungsdaten ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung, reduziert Fehlerquellen und beschleunigt den gesamten Prozess. Zudem tragen die digitalen Rechnungsprozesse zur Reduzierung von Papierrechnungen bei, was nicht nur Zeit und Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont. Medienbrüche werden vermieden, und die Daten können automatisch in die Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden.

Welche Fristen gelten für die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 27. November 2020 für öffentliche Aufträge in Deutschland. Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand Verträge abschließen, müssen Rechnungen elektronisch einreichen. Ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet, unabhängig von der Größe oder dem Auftragsvolumen. Das bedeutet, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet sind, ihre Rechnungen elektronisch zu stellen.

Die Übergangsfristen für die vollständige Umsetzung der E-Rechnungspflicht können je nach Unternehmensgröße und Auftragsvolumen variieren. Kleinere Unternehmen haben oft längere Fristen, um sich anzupassen. Weitere Informationen zu den spezifischen Übergangsfristen haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt.

Fazit

Ab 2025 müssen alle Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Umstellung bringt zwar einige Herausforderungen mit sich, bietet jedoch auch große Chancen durch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse. Wer sich rechtzeitig auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet, profitiert von einer effizienteren Rechnungsabwicklung, geringeren Kosten und dem sicheren Vorsteuerabzug. Papierrechnungen werden bald der Vergangenheit angehören – starten Sie daher frühzeitig mit der Umstellung auf die elektronische Form der Rechnungsstellung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung und wie wird sie empfangen?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die standardisiert übermittelt und empfangen wird. Unternehmen müssen in der Lage sein, diese Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten, um den Anforderungen der E-Rechnungspflicht gerecht zu werden.

Was sind die wichtigsten Anforderungen an die Rechnungsstellung?

Bei der Rechnungsstellung müssen die erforderlichen Angaben wie der Rechnungsaussteller, das Rechnungsdatum und die Umsatzsteuer-ID enthalten sein. Diese Informationen sind wichtig, um die E-Rechnung rechtlich gültig zu machen.

Wie erfolgt die Archivierung von E-Rechnungen?

Die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen muss gemäß den GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) erfolgen. Sie müssen in einem strukturierten Format archiviert werden, um die maschinelle Verarbeitung zu erleichtern.

Können auch Papierrechnungen als E-Rechnung verarbeitet werden?

Ja, eingescannte Papierrechnungen oder PDFs können als E-Rechnung verarbeitet werden, allerdings ist dies nicht optimal für die maschinelle Verarbeitung. Es wird empfohlen, E-Rechnungen im strukturierten Format auszustellen.

Was ist XRechnung und wie unterscheidet sie sich von anderen E-Rechnungsformaten?

XRechnung ist ein spezifisches Format für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor in Deutschland. Es erfüllt die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes und ist für die elektronische Übermittlung von Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verpflichtend.

Was bedeutet der Begriff "Medienbruch" im Zusammenhang mit der E-Rechnung?

Medienbruch bezeichnet den Wechsel zwischen verschiedenen Medien, beispielsweise von Papier- zu elektronischen Rechnungen. Um die Vorteile der E-Rechnung vollständig zu nutzen, sollte dieser Medienbruch vermieden werden.

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