CO² Emissionen automatisiert berichten – ein Service aus der Cloud
CO² Emissionen automatisiert berichten – ein Service aus der Cloud
Es wird ernst: Ab 01.01.2025 müssen deutsche Unternehmen ihren CO2-Ausstoß in einem europaweit einheitlichem Berichtsstandard publizieren. Es bleibt dem Management nicht mehr viel Zeit, sich mit dem Regelwerk vertraut zu machen, alle geforderten Daten zu sammeln und die Berichterstellung zu institutionalisieren. So wollen es die Europäische Union und die Bundesregierung, welche methodisch auf das Greenhouse Gas Protocol (GHG) sowie die ISO Normen 14064 bis 14067 zurückgreifen. Wir zeigen Ihnen, wie diese Aufgabe automatisiert und regelkonform erledigt werden kann.
Die Greenhouse Gas Protocol Initiative (GHG PI) wurde im Jahr 2006 ins Leben gerufen, um Unternehmen ein Regelwerk für die Erfassung und Bilanzierung ihrer CO2-Emissionen an die Hand zu geben. So sollen die im Rahmen der Pariser Klimakonferenz definierten Ziele zum CO2-Ausstoß kontrolliert werden und Maßnahmen wie z.B. der Erwerb weiterer CO2-Zertifikate durch säumige Unternehmen überwacht werden können.
GHG PI definiert drei Bereiche, sogenannte Scopes, in welchen die CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette einzuordnen, zu quantifizieren und zu dokumentieren sind:
- Scope 1 erfasst die direkten CO2-Emissionen eines Unternehmens, z.B. des eigenen Fuhrparks, verbrauchte fossile Energieträger im Rahmen der Produktion und der selbst durchgeführten Transporte.
- Scope 2 erfasst die vorgelagerten, indirekten Emissionen im Rahmen der Erbringung von Vorleistungen oder der Erstellung von Vorprodukten z.B. für die Erstellung oder den Transport, aber auch die entstandenen Emissionen im Herstellungsprozess für die bezogene Energie (Strom, Dampf, Hitze, Kälte usw.).
- Scope 3 erfasst die nachgelagerten, indirekten Emissionen im Zuge von z.B. Weitertransport, Absatz oder Entsorgung.
Für das erste Bilanzierungsjahr 2023 ist Scope 1, also der direkte Ausstoß, bereits relevant.
Wer ist gesetzlich zur CO2-Bilanzierung verpflichtet?
Gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung und Dokumentation des CO2-Ausstoßes ist das Corporate Sustainability Reporting Richtlinie-Umsetzungsgesetz CSR-RUG, welches auf die europäische Corporate Sustainability Directive CSRD zurückgeht, die wiederum derzeit von der EU zu einem europaweiten einheitlichen Berichtsstandard überarbeitet wird und anschließend eine deutliche Erweiterung der CSR-RUG Pflichten erwarten lässt. Zudem zeigt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise Unternehmen auf, wie sie diese Anforderungen erfüllen.
Betroffen sind alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme mind. 20 Mio. EUR
- Nettoumsatzerlöse mind. 40 Mio. EUR
- Beschäftigenzahl mind. 250 Menschen
Zudem sind alle börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen betroffen. Kleinstunternehmen erfüllen definitorisch mindestens zwei der drei folgenden Kriterien:
- Bilanzsumme: max. 350 000 €
- Nettoumsatzerlöse: max. 700 000 €
- Beschäftigenzahl max. 10 Menschen
Jedoch ist damit zu rechnen, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre nicht-berichtspflichtigen Geschäftspartner dazu auffordern werden, ebenfalls eine CO2-Bilanz zu erstellen, um einen (ggf. freiwilligen) durchgängige Bericht zu publizieren.
Der Zeitplan des CSRD
Abgesehen vom bereits geltenden CSR-RUG verlangt die neue europaweit einheitliche Berichterstattung gemäß überarbeitetem CSRD, dass bereits CSR-RUG pflichtige Unternehmen für das Fiskaljahr 2024 die neuen Berichtsregeln anwenden. Folglich müssen diese Unternehmen ihre Berichte im Jahr 2025 zum ersten Mal veröffentlichen. In den beiden Jahren darauf folgen gestaffelt die übrigen pflichtigen Unternehmen.
Wie kommt ein Unternehmen zur CO2-Bilanz?
Der Inhalt einer CO2-Bilanz ist durch die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben und Standards definiert. Das Endprodukt kann dabei unterschiedlich aussehen, wie das Beispiel der BASF Gruppe zeigt.
Eine CO2-Bilanz und der darauf basierende Bericht wird in folgenden drei Schritten erstellt:
- CO2-Treiber im Unternehmen identifizieren und deren Mengen erfassen
- CO2-Equivalente berechnen
- CO2-Bericht im Rahmen des Geschäftsberichtes veröffentlichen
Die CO2-Treiber und deren Mengen liegen in der Regel an unterschiedlichsten Stellen vor oder werden von unterschiedlichsten Quellen laufend erzeugt. Entscheidend ist, die Daten dieser Quellen automatisiert abzugreifen und in die CO2-Berechnung einfließen zu lassen. Bei diesen Quellen kann es sich um das eigene ERP-System handeln (SAP, MS Dynamics, Netsuite usw.) oder um IoT-Sensoren, welche laufend Datensätze erzeugen.
Wurden die Daten erfasst und zwischengespeichert, so muss eine gesetzeskonforme Berechnung des CO2-Ausstoßes anhand von Equivalenzwerten wie im IPCC Second Assessment Report der UN publiziert erfolgen. Da es sich hierbei um einen wiederkehrenden Vorgang handelt, ist es ratsam, eine Tool-gestützte Lösung einzusetzen, welche aus den gespeicherten Daten das Ergebnis automatisch errechnet.
Letztlich sollte das Tool mithilfe einer gesetzeskonformen Vorlage den Entwurf eines CO2-Berichts automatisiert erstellen, welcher entweder mit einschlägigen Beratern wie dem DNK oder der Corporate Communications Abteilung kommunikativ verfeinert wird.