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Die Greenhouse Gas Protocol Initiative (GHG PI) wurde im Jahr 2006 ins Leben gerufen, um Unternehmen ein Regelwerk für die Erfassung und Bilanzierung ihrer CO2-Emissionen an die Hand zu geben. So sollen die im Rahmen der Pariser Klimakonferenz definierten Ziele zum CO2-Ausstoß kontrolliert werden und Maßnahmen wie z.B. der Erwerb weiterer CO2-Zertifikate durch säumige Unternehmen überwacht werden können.
GHG PI definiert drei Bereiche, sogenannte Scopes, in welchen die CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette einzuordnen, zu quantifizieren und zu dokumentieren sind:
Für das erste Bilanzierungsjahr 2023 ist Scope 1, also der direkte Ausstoß, bereits relevant.
Quelle: GHG PI
Gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung und Dokumentation des CO2-Ausstoßes ist das Corporate Sustainability Reporting Richtlinie-Umsetzungsgesetz CSR-RUG, welches auf die europäische Corporate Sustainability Directive CSRD zurückgeht, die wiederum derzeit von der EU zu einem europaweiten einheitlichen Berichtsstandard überarbeitet wird und anschließend eine deutliche Erweiterung der CSR-RUG Pflichten erwarten lässt. Zudem zeigt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise Unternehmen auf, wie sie diese Anforderungen erfüllen.
Betroffen sind alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Zudem sind alle börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen betroffen. Kleinstunternehmen erfüllen definitorisch mindestens zwei der drei folgenden Kriterien:
Jedoch ist damit zu rechnen, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre nicht-berichtspflichtigen Geschäftspartner dazu auffordern werden, ebenfalls eine CO2-Bilanz zu erstellen, um einen (ggf. freiwilligen) durchgängige Bericht zu publizieren.
Abgesehen vom bereits geltenden CSR-RUG verlangt die neue europaweit einheitliche Berichterstattung gemäß überarbeitetem CSRD, dass bereits CSR-RUG pflichtige Unternehmen für das Fiskaljahr 2024 die neuen Berichtsregeln anwenden. Folglich müssen diese Unternehmen ihre Berichte im Jahr 2025 zum ersten Mal veröffentlichen. In den beiden Jahren darauf folgen gestaffelt die übrigen pflichtigen Unternehmen.
Quelle: DNK
Der Inhalt einer CO2-Bilanz ist durch die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben und Standards definiert. Das Endprodukt kann dabei unterschiedlich aussehen, wie das Beispiel der BASF Gruppe zeigt.
Quelle: BASF SE 2023
Eine CO2-Bilanz und der darauf basierende Bericht wird in folgenden drei Schritten erstellt:
Die CO2-Treiber und deren Mengen liegen in der Regel an unterschiedlichsten Stellen vor oder werden von unterschiedlichsten Quellen laufend erzeugt. Entscheidend ist, die Daten dieser Quellen automatisiert abzugreifen und in die CO2-Berechnung einfließen zu lassen. Bei diesen Quellen kann es sich um das eigene ERP-System handeln (SAP, MS Dynamics, Netsuite usw.) oder um IoT-Sensoren, welche laufend Datensätze erzeugen.
Wurden die Daten erfasst und zwischengespeichert, so muss eine gesetzeskonforme Berechnung des CO2-Ausstoßes anhand von Equivalenzwerten wie im IPCC Second Assessment Report der UN publiziert erfolgen. Da es sich hierbei um einen wiederkehrenden Vorgang handelt, ist es ratsam, eine Tool-gestützte Lösung einzusetzen, welche aus den gespeicherten Daten das Ergebnis automatisch errechnet.
Letztlich sollte das Tool mithilfe einer gesetzeskonformen Vorlage den Entwurf eines CO2-Berichts automatisiert erstellen, welcher entweder mit einschlägigen Beratern wie dem DNK oder der Corporate Communications Abteilung kommunikativ verfeinert wird.
Quelle: UNFCCC
Wie bei allen wiederkehrenden Tätigkeiten - und vor allem der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - steht ein Unternehmen vor der Wahl, ob es diese Verpflichtung zu einer bürokratischen Geisel werden lässt oder ob es dieser Pflicht auf intelligente Weise nachkommt. Intelligent bedeutet im konkreten Fall, diesen Prozess weitestgehend zu automatisieren und dabei leistungsfähige und anpassbare Software einzusetzen. Da der Klimawandel und die daraus resultierenden Abwehrmaßnahmen ständige Anpassungen der Legislative nach sich ziehen werden, die letztlich eine große Zahl an Unternehmen betreffen werden, lohnt sich die rechtzeitige Beschäftigung mit diesem Thema. Ohne gezielte Automatisierung wird es letztlich nicht gehen. Bei (unabsichtlicher) Missachtung bzw. Defiziten aufgrund hochmanueller Prozesse drohen beachtliche Bußgelder und ein Reputationsschaden bei Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten.
Zudem ist es nur eine Frage der Zeit, bis wesentliche Geschäftspartner die CO2-Bilanzierung zur Voraussetzung machen, um von einem anderen Unternehmen Leistungen zu beziehen, da sie selbst im Rahmen von Scope 2 und 3 Transparenz über den CO2-Ausstoß ihrer Lieferanten und Kunden schaffen müssen.
Business Automatica GmbH hat sich dieser Problematik angenommen und eine Lösung geschaffen, welche sowohl die Sammlung der Daten für eine automatisiert erstellte CO2-Bilanz umfasst als auch deren Verarbeitung, Bearbeitung und Aufbereitung für die jährlichen Geschäftsberichte.
Diese Lösung ist als Software-as-a-Service konzepiert, also als Dienst buchbar, sodass keine eigene Infrastruktur und Software vorgehalten werden muss. Die Integration in die bestehende Unternehmens-IT ist selbstverständlich. Betrieben und weiterentwickelt wird die Lösung ebenfalls von Business Automatica GmbH.
Wir tragen so nicht nur dazu bei, dass Unternehmen jeder Größe Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, sondern auch Ihren Beitrag zur schrittweisen Reduktion der Treibhausgase mit vertretbaren Kosten und Aufwänden leisten können. Am Ende leben wir alle in "One World".
Business Automatica GmbH specializes in the automation of all types of business processes. From the core process of order processing to HR and financial processes, Business Automatica supports companies in increasing productivity as well as optimizing IT-based workflows.